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Einzugsermächtigung

Wenn Sie Ihren Jahresbeitrag nicht mehr per Rechnung bezahlen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diesen von Ihrem Girokonto abbuchen zu lassen. Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit fristlos widerrufen werden.

Mit Ihrem Einverständnis werden wir den Beitrag ab dem von Ihnen genannten Termin jeweils am Anfang eines Kalenderjahres abbuchen. Wenn Sie den Beitrag nicht am Jahresanfang zahlen möchten, machen Sie bitte einen Vermerk auf dem Formular. Ein oder mehrere Zahlungstermine Ihrer Wahl im Laufe des Kalenderjahres sind ebenfalls möglich.

Kontaktdaten
Kontodaten

Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, den von mir jeweils zu entrichtenden Jahresbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines

einzuziehen.

Mit der damit verbundenen Datenübermittlung an das vorbezeichnete Institut bin ich einverstanden.

Der Beitrag soll erstmalig für das folgende Kalenderjahr abgebucht werden.


Die Abbuchung erfolgt im 1. Quartal des Kalenderjahres.

Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, ist das kontoführende Kreditinstitut nicht zur Einlösung verpflichtet.